Vertragsrecht
Unbewusst oder bewusst schließen Menschen oftmals mehrfach täglich Verträge. Um den Rechtsverkehr zu erleichtern, regelt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Reihe von Vertragstypen - beispielsweise Kaufvertrag, Bürgschaftsvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag.
Verträge sollen gegenwärtige und zukünftige Differenzen vermeiden - der Begriff "Vertrag" kommt schließlich von "sich vertragen". Trotzdem liegt vielen Streitigkeiten ein Vertrag zugrunde.
Häufige Streitigkeiten können sein:
- Der Vertrag enthält für die eingetretene Situation keine Regelung
- Die Vertragsklausel ist unklar und erlaubt gegensätzliche Auslegung
- Eine Partei will den Vertrag nicht gelten lassen, weil sie sich über deren Bedeutung getäuscht hat oder sie für nichtig erachtet.
- Aber auch vorsorgend unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und berücksichtigen vorausschauend künftige Entwicklungen bei der Durchführung des Vertrages.
Sprechen Sie mich an! Ich helfe Ihnen gerne weiter!