Zu meinem Tagesgeschäft gehört das Insolvenzrecht schon lange dazu. In meiner Berufspraxis habe ich schon vielen Mandaten geholfen, die verschuldet oder auch unverschuldet finanziell in die Schieflage geraten sind.
Hier einige Fakten zum Insolvenzrecht:
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Vor dem gerichtlichen Privatinsolvenzverfahren muss der Schuldner einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch starten. Dieser geschieht auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans mit den Gläubigern. Nach der gescheiterten außergerichtlichem Schuldenbereinung kann ein Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden.
Privatinsolvenz
Das Privatinsolvenzverfahreng gibt einer Privatperson oder einem Einzelunternehmer die Chance nach 6 Jahren (bzw. 5 oder 3 Jahre) eine Schuldbefreiung zu erlangen.
Regelinsolvenz
Das Regelinsolvenzverfahren kann bei sämtlichen Gesellschaftsformen (z.B. GmbH, GbR, GmbH & Co. KG …) und bei aktuell Selbsständigen und ehemals Selbstständigen, deren Vermögensverhältnisse nicht mehr überschaubar sind, zur Schuldenbefreiung benutzt werden. In vielen Fällen kann das Gewerbe, trotz des laufenden Insolvenzverfahrens, weiter fortgeführt werden.
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