Seit Beginn meiner Karriere stellt das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit dar. 


Die Konsequenzen rechtlicher Fragen im Arbeitsrecht wirken sich nirgendwo so unmittelbar auf Vertragsverhältnisse und Ihre Existenz aus, wie im Arbeitsrecht. 

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bin ich für Sie regional und bundesweit tätig. 

Hier nur einige Schwerpunkte aus meiner Arbeit im Arbeitsrecht:

  • Abwehr unwirksamer oder unbegründeter Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen (Kündigungsschutzklagen)
  • Geltendmachung rückständiger Leistungen wie Lohn und Gehalt, Gehaltsbestandteilen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen oder Überstundenvergütung und Urlaub
  • Beratung und Vertretung besonderer Personengruppen wie Auszubildende, werdende Mütter, Schwerbehinderte; Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen; Leiharbeitnehmer
  • Beratung, Vorbereitung und Umsetzung von Kündigungen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungen
  • Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der betrieblichen Lohngestaltung, der Einstellung von Arbeitnehmern, der Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern


Sprechen Sie mich an und ich helfe Ihnen gerne weiter!